Lizenzerteilung für die Spielzeit 2024/2025 in der Toyota 1. Damen Basketball Bundesliga

verfasst von Philipp Reuner

BG 89 AVIDES Hurricanes und TSV 1880 Wasserburg verzichten auf Aufstiegsrecht – WINGS Leverkusen und BC Pharmaserv Marburg erhalten Wildcard

Im Zusammenhang mit dem Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2024/ 2025 der Toyota 1. Damen Basketball Bundesliga (Toyota 1. DBBL) wurden in den letzten Wochen die ersten Weichen gestellt. Nachdem bis zum Stichtag am 15.04.2024 insgesamt 14 Lizenzanträge für die kommende Erstliga-Spielzeit eingereicht wurden und der TSV 1880 Wasserburg seinen ursprünglich eingereichten Antrag zurückgezogen hatte, nahmen schlussendlich 13 Antragsteller am laufenden Verfahren teil. Inzwischen konnte die erste Phase des Lizenzierungsverfahrens für die kommende Saison abgeschlossen werden.

Der Hälfte der Antragsteller wurde eine Lizenz ohne Auflagen oder Bedingungen erteilt. Insgesamt fünf Antragsstellern erhalten eine Lizenz mit Auflagen. Zwei Antragsstellern gewährte der Lizenzligaausschuss eine Lizenz mit aufschiebender Bedingung und Auflagen. Vorangegangen waren intensive Prüfungen der allgemeinen Voraussetzungen sowie insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aller Antragsteller in den vergangenen Wochen.

Aufsteiger verzichten – BC Pharmaserv Marburg und WINGS Leverkusen erhalten das Teilnahmerecht ohne sportliche Qualifikation („Wild Card“)

Mit den BG 89 AVIDES Hurricanes und TSV 1880 Wasserburg haben beide sportlichen Aufsteiger aus der Toyota 2. DBBL auf ihr sportliches Aufstiegsrecht verzichtet. Zur Besetzung der daraus resultierenden, freien Teilnahmerechten wurden gemäß 14.5 der Ausschreibung zur Deutschen Meisterschaft der Saison 2024/ 2025 (Stand:30.12.2023) ein „Wild Card“-Verfahren eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens wurden die WINGS Leverkusen und der BC Pharmaserv Marburg für den Spielbetrieb der Toyota 1. DBBL der Saison 2024/ 25 zugelassen und werden somit auch in der kommenden Saison in Deutschlands höchster Spielklasse auf Korbjagt gehen. Damit einher geht die Entscheidung, dass für die BasCats USC Heidelberg kein Teilnahmerecht für die Toyota 1. DBBL erteilt wird und sie somit in der Toyota 2. DBBL verbleiben.

Folgende Bundesligisten erhalten eine Lizenz für die Toyota 1. DBBL ohne Auflagen und/oder Bedingungen (Saison 2024/ 25):
ALBA Berlin, Eisvögel USC Freiburg, GiroLive Panthers Osnabrück, GISA LIONS MBC, Saarlouis Royals, TK Hannover Luchse

Folgende Bundesligisten erhalten eine Lizenz für die Toyota 1. DBBL mit Auflagen (Saison 2024/ 25):
BC Pharmaserv Marburg, Eigner Angels Nördlingen, Herner TC, Rutronik Stars Keltern, WINGS Leverkusen

Folgende Bundesligisten erhalten eine Lizenz für die Toyota 1. DBBL mit Auflagen und aufschiebender Bedingungen (Saison 2024/ 25):
BasCats USC Heidelberg (fehlende sportliche Qualifikation); Medical Instinct Veilchen BG 74

Folgende Bundesligisten erhalten eine „Wild Card“ für die Toyota 1. DBBL:
BC Pharmaserv Marburg, WINGS Leverkusen

Gegen einen Bescheid mit Bedingungen und/ oder Auflagen kann Widerspruch eingelegt werden (§ 13 Abs. 1 LizSt). Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen und muss binnen einer Woche eingegangen sein. Die Toyota DBBL bittet um Verständnis, dass keine weiteren Aussagen zu den einzelnen Lizenzerteilungen von Bundesligisten getroffen werden können.

Abschluss Nachlizenzierungsverfahren FC Nöttingen 1957 e.V. (Rutronik Stars Keltern)

Parallel zu den Entscheidungen für die kommende Saison wurde das eröffnete Nachlizenzierungsverfahren des FC Nöttingen 1957 e.V. als wirtschaftlicher Träger der Rutronik Stars Keltern im Zusammenhang mit der Saison 2023/ 24 abgeschlossen. Vorangegangen waren Nachforderungen von fehlender Unterlagen und Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Im Rahmen der intensiven Prüfung konnte die ursprüngliche Lizenzerteilung für die Saison 2023/ 24 bestätigt werden. Gleichzeitig wurde aus Sicht des Gutachter- und Lizenzligaausschusses erheblich gegen die Mitteilungspflichten gemäß §14 Abs. 1 LizSt. verstoßen, wonach ein Bundesligist bzw. dessen wirtschaftlicher Träger verpflichtet ist, wesentliche Änderungen der Antragsvoraussetzungen ohne besondere Aufforderung unverzüglich mitzuteilen. Aufgrund dessen wurde die höchstmögliche Geldstrafe festgesetzt (10.000,00 €). Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 11 DBBL-VO Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist binnen einer Woche nach Zugang der anzufechtenden Entscheidung einzulegen und zu begründen. Wird der Widerspruch abgewiesen ist eine Berufung beim Deutschen Sportschiedsgericht der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS Sportschiedsgericht) statthaft.

Als Konsequenz des Nachlizenzierungsverfahrens und aufgrund der erheblichen Verstößen werden die Rutronik Stars Keltern auch zukünftig streng vom Gutachter- und Lizenzligaausschuss begleitet und überwacht. Hierzu zählt, dass die bestehende bilanzielle Überschuldung des FC Nöttingen 1957 e.V. beseitigt werden muss und diese Vorgabe auch zukünftig eingehalten werden muss.