Allgemein
Entscheidung der Spielleitung der Toyota Damen-Basketball-Bundesligen (Pokal Runde 1)
verfasst von Toyota DBBL - Ramona Neohoridis
Die folgende Entscheidung wurde von der Spielleitung auf Grundlage der maßgeblichen Bestimmungen der DBLO getroffen:
Spiel / Datum: TuS Neukölln – ChemCats Chemnitz (20.09.2026)
Entscheidung:
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der DBLO wird gegen den Bundesligisten ChemCats Chemnitz auf Spielverlust entschieden. Das Spiel wird für TuS Neukölln mit 20:0 Korbpunkten gewertet. Dem Verein wird eine Ordnungsstrafe auferlegt.
Rechtsgrundlagen (Auszug):
u. a. § 28 Abs. 1f) DBLO (Spielverlust), § 26 Abs. 2a DBLO (Wertung), § 28 Abs. 4 DBLO (Ordnungsstrafe), § 27 Abs. 1 DBBL-SchGo (Verfahrenskosten), DBBL-Strafenkatalog.
Zustellung & Rechtsbehelfe (Kurzinfo)
Die betroffenen Vereine bzw. Adressaten werden schriftlich informiert.
Gegen die Entscheidungen kann gemäß § 11 DBBL-SchGo Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich und fristgerecht an die Vorsitzende des Schiedsgerichtes zu richten.